Arbeitszeitkonto - Minusstunden müssen nicht nachgearbeitet werden

21. Juni 2011

Eine Aufsehen erregende Entscheidung hat jetzt das Bundesarbeitsgericht
(BAG) zu Minussalden bei Arbeitszeitkonten erlassen. In dem Fall hatte ein Installateur bei seinem Ausscheiden aus der Firma einen Minussaldo von 217,88 Stunden auf dem Konto. Es galt der Tarifvertrag für die Sanitär-, Heizungs- und Klima-Technik und damit die Arbeitszeit nach den Bestimmungen dieses Tarifvertrages. Weil die Firma die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaubsstunden mit diesem Saldo “verrechnete”, zog der Installateur vor Gericht. Das BAG gab ihm recht: Der Arbeitgeber durfte das Konto nicht mit 217,88 Stunden belasten, weil kein Vergütungsvorschuss gezahlt wurde, sondern eine normale monatliche Vergütung (BAG Urteil v. 26.01.2011 - 5 AZR 819/09). Das Gericht stellte darauf ab, dass die Jahresarbeitszeit nicht (von vornherein) gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt worden war, also die Arbeitspflicht eben nicht vorher feststand. Dies sei weiter...

Arbeitszeitkonto - Minusstunden müssen nicht nachgearbeitet werden

20. Juni 2011

Eine Aufsehen erregende Entscheidung hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Minussalden bei Arbeitszeitkonten erlassen. In dem Fall hatte ein Installateur bei seinem Ausscheiden aus der Firma einen Minussaldo von 217,88 Stunden auf dem Konto. Es galt der Tarifvertrag für die Sanitär-, Heizungs- und Klima-Technik und damit die Arbeitszeit nach den Bestimmungen dieses Tarifvertrages. Weil die Firma die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaubsstunden mit diesem Saldo “verrechnete”, zog der Installateur vor Gericht. Das BAG gab ihm recht: Der Arbeitgeber durfte das Konto nicht mit 217,88 Stunden belasten, weil kein Vergütungsvorschuss gezahlt wurde, sondern eine normale monatliche Vergütung (BAG Urteil v. 26.01.2011 - 5 AZR 819/09). Das Gericht stellte darauf ab, dass die Jahresarbeitszeit nicht (von vornherein) gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt worden war, also die Arbeitspflicht eben nicht vorher feststand. Dies sei weiter...

Betriebsrat Vorsitzender stolpert über Facebook

27. Mai 2011

Wie Spiegel Online berichtet, kostet den Betriebsrat Vorsitzenden der Frankfurter Rundschau ein Facebook Kommentar das Amt. Dort beschimpfte er seine Kollegen, die nicht an Streikmaßnahmen teilnehmen wollten als “Wichser” und “Abschaum”. In den aktuellen Tarifverhandlungen mit dem Verlag DuMont Schauberg verlangt der Arbeitgeber mehr Arbeit für weniger Geld. Auch Stellen sollen gestrichen werden. Rund 30 Prozent würde ein neuer Kollege künftig schlechter bezahlt werden. Als am 14. Mai gestreikt werden sollte, kam es zu der unbedachten Äußerung des (inzwischen zurückgetretenen) BR-Vorsitzenden. Der Nachfolger hierzu: “Das hat nur kurz dagestanden, aber das wird dann so schnell transportiert, das war nicht mehr zurückzuholen.” Die Konsequenz bringt er auf den Punkt: “Für mich ist Facebook ein rotes Tuch.” Arbeitnehmer sollte sich also gut überlegen, ob sie dieses Forum wirklich nutzen. Mit Datenschutz kann dann nicht mehr argumentiert werden, wenn Beleidigungen in die Öffentlichkeit geraten.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

Mobbing Schaden ist versichert

22. Mai 2011
Erkrankt ein Arbeitnehmer wegen psychischer oder physischer Belastung am Arbeitsplatz und kann in der Folge den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, stellt sich die Frage, ob eine Krankengeldtageversicherung eintreten muss. Der Streit ist also, ob die Folgen von “Mobbing”-Handlungen zu einer versicherten Arbeitsunfähigkeit führen. Nach vielen Ablehnungen durch die Instanzgerichte hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit gesorgt. Da die Definition der “Arbeitsunfähigkeit” an die konkrete berufliche Situation anknüpft, kann die Versicherungsgesellschaft nicht verlangen, den Arbeitsplatz oder das Arbeitsumfeld zu wechseln oder arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Versicherung, die argumentiert hatte, es läge nur eine “konfliktbedingte Unverträglichkeit” vor, hat also die Krankheit (durch Mobbing) hinzunehmen und muss das Krankgentagegeld zahlen. (BGH v. 09.03.2011 - IV ZR 137/10)

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

Betriebsrat Anspruch auf Einsicht in Zielvereinbarungen

22. Mai 2011

Der Betriebsrat hat ein Recht, bei Bestehen eines kollektiven Zielvereinbarungssystems Einsicht in die konkret abgeschlossenen Zielvereinbarungen zu nehmen, soweit dies zur Überwachung der Umsetzung dieses Systems erforderlich ist.” Dies hat das Arbeitsgericht München (Beschl. v.  10.11.2010 - 38 BV 257/10) in einem Fall entschieden, bei dem es nach Neuregelung der Vergütungen für außertarifliche (AT-)Angestellte Streit gab. Die Ziele - zwischen 5 und 7 - sollten sich auf qualitative und/oder quantitative Ziele beziehen (Umsatz, Ertrag, Marktanteile, Prozess- und Verhaltensziele). Der Betriebsrat wollte zumindest ein Einsichtsrecht bei Mitarbeitern, deren Zielerreichung über 120 % lag, was der Arbeitgeber ablehnte. Das ArbG gab dem weiter...

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

19. Mai 2011

Vor der Urlaubszeit stellen sich viele Beschäftigte die Frage: Kann mich mein Chef auch im Urlaub anrufen? Muss ich erreichbar sein, jedenfalls im Notfall? Die klare Antwort des Arbeitsrechtlers lautet: Nein. Schon im Jahr 2000 hat diese Frage das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantworte. Sogar “freiwillige” Absprachen zur Erreichbarkeit im Urlaub sind nicht bindend. Bekanntlich geht es hier um “echte” oder eben nur “gewünschte” Freiwilligkeit. Grundsätzlich - so die Richter - ist dem Arbeitnehmer “uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen”. (Az.: 9 AZR 405/99). Schließlich hat der Arbeitgeber es vorher in der Hand zu entscheiden, ob er den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Auch kann nicht etwa eine Vereinbarung weiter...

Klage gegen Beschäftigungsbetrieb möglich

17. Mai 2011
Leiharbeitnehmer können direkt gegen ihren Beschäftigungsbetrieb klagen. Es ist nicht auf den Verleiher, als den eigentlichen Arbeitgeber zu verweisen. Diese Grundsatzentscheidung fällte jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem ein Schlosser eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft geltend machen und Schadenersatz einfordern wollte. Das BAG stellt zunächst fest, dass es sich um einen Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG handelt, für den die Arbeitsgerichte zuständig sind. Da der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers integriert ist, liegt eine “gespaltene Arbeitgeberstellung” vor. Diese sei auch an anderer Stelle weiter...

Warum nicht Teneriffa?

6. Mai 2011

Auch wenn der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt wird, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nach § 106 GewO, sofern für das Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt. Die Klägerin ist seit 1988 als Chefreiseleiterin tätig. Im Anstellungsvertrag ist u.a. geregelt: “Das Zielgebiet ist Mallorca unter Vorbehalt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wird als bindend vereinbart, soweit dies möglich ist.” Die Klägerin war in verschiedenen Zielgebieten eingesetzt, so in Cancun/Mexiko, Mallorca, Dom. Republik und Teneriffa. Als die Klägerin erneut nach Mexiko bzw. Ägypten versetzt werden sollte, klagte sie dagegen und wollte dauerhaft in Teneriffa eingesetzt werden. Das Gericht wies zwar den Antrag ab, weil zum deutschen Recht weiter...

Kündigung wg. Facebook am Arbeitsplatz

20. April 2011
Wir hatten bereits mehrfach berichtet, dass sich Kündigungen wegen Nutzung des Social Networks Facebook im Job häufen. Vor allem im Ausland scheinen die Arbeitsgerichte auch rigoros durchzugreifen. Die fristlose Kündigung einer griechischen Stewardess, die Facebook am Arbeitsplatz nutzte, fand ein Arbeitsgericht in Griechenland rechtens. Allerdings soll diese Anrufer, die einen Flug buchen wollten, vertröstet und weiter...

Vertrauen im Arbeitsverhältnis

14. April 2011

Der bekannte Fall “Emmely” hat die Diskussion um das Vertrauen im Arbeitsverhältnis ausgelöst. Bekanntlich hatte die Supermarktkette Kaiser’s in Berlin der langjährigen Kassiererin fristlos gekündigt - und das nach 30 Jahren unbeanstandetem Arbeitsverhältnis. Es ging um die Einlösung von ‘herrenlosen’ Pfandbons im Wert von € 1,30. Das Bundesarbeitsgericht nutzte den Fall für eine Grundsatzentscheidung und stellte fest: Es besteht kein Automatismus “Wer stiehlt, der fliegt”, sondern in einem Arbeitsverhältnis kann sich ein “Vertrauenskapital” ansammeln. Anders ausgedrückt: In einer über lange Jahre ungestörten Vertrauensbeziehung wird nicht durch einen erstmaligen Vorfall das Vertrauen vollständig und unwiederbringlich zerstört (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09). Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (”erst das mildere Mittel”) wäre weiter...