Mehr Unterhalt für die geschiedene Ehefrau
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 25.1.2011 die Rechte des geschiedenen Ehegatten gestärkt. Betroffen durch diese Entscheidung sind Fälle, in denen der geschiedene Ehegatte Unterhalt bezieht und der unterhaltspflichtige Ehegatte erneut geheiratet hat. Der Bundesgerichtshof hat bislang in diesen Fällen den Unterhaltsbedarf der neuen Ehefrau berücksichtigt und aus diesem Grund den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau gekürzt (sog. Dreiteilungsmethode). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgehensweise nun als verfassungswidrig eingestuft. Der geschiedene Ehegatte muss nun also keine Unterhaltsreduzierung mehr hinnehmen, wenn der andere Ehegatte neu heiratet.
