Arbeitsgericht Wuppertal, Haus Thiele GmbH Radevormwald, Betriebsrat Amtsenthebung ist Nebenkriegsschauplatz
Die Geschäftsführerinnen der Haus Thiele GmbH in Radevormwald - inzwischen entmachtet - haben am 06.04.2010 beim Arbeitsgericht Wuppertal ein Verfahren eingeleitet, um den gesamten Betriebsrat seines Amtes entheben zu lassen. Schon in der Güteverhandlung wurde dem Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Freiling aus Frankfurt, erläutert, dass das Verfahren kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Am 28.09.2010 soll der nächste Gerichtstermin stattfinden. Das Arbeitsgericht hat bereits wissen lassen, dass empfohlen werde, den Antrag zurück zu ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren gegen die Betriebsratsvorsitzende, welches durch einige Beschäftigte eingeleitet wurde, aber am 09.09.2010 scheiterte, äußerte sich der neue Geschäftsführer gegenüber der Bergischen Morgenpost (Ausgabe Radevormwald) auf deren Nachfrage zu den weiteren Verfahren.Er soll sich dahingehend geäußert haben, auch das letzte Verfahren werde man wohl zurückziehen. Solche Verfahren seien unnötige Nebenkriegsschauplätze, förderten nicht konzentriertes Arbeiten und seien ein reiner Zeitdieb.
Diese Erkenntnisse - wenn sie denn so geäußert wurden - kommen viel zu spät, denn bis jetzt hat die Gesellschaft sämtliche eingeleiteten Verfahren entweder verloren oder zurückgezogen. Die Gesellschaft hat mindestens 5 Rechtsanwälte aus der ganzen Republik beschäftigt und bezahlt. Alles aus dem Pflegesatz!
Nicht berücksichtigt haben die Vertreter der Gesellschaft, nämlich die Geschäftsführer, dass schon die Bezcichnung “Nebenkriegsschauplatz” eine empörende Bezeichnung ist für Verfahren, in denen es um Existenzen von Beschäftigten ging und geht. Beabsichtigte fristlose Kündigungen gegenüber der Betriebsratsvorsitzenden, gegenüber der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, gegenüber der Leiterin der Küche, gegenüber dem gesamten Betriebsrat - alle Begründungen für das Vorgehen gegen diese Funktionsträger enthielten nicht nachvollziehbare Vorwürfe.
Sicher hat der neue Geschäftsführer recht, wenn er konzentriertes Arbeiten für wichtiger hält als unnötige, teuere, das Image der Gesellschaft schädigende Prozesse zu führen. Aber sowohl die bisherigen als auch der neue Geschäftsführer verkürzen die Sicht, denn die Belastungen und Beleidigungen, üble Nachrede oder schlimme Verdächtigungen sind immer noch in der Welt. Niemand ist bisher bereit, sich zu entschuldigen, die Vorwürfe zurückzuziehen, sie zu widerrufen.
Auch der “reine Zeitdieb” wurde durch das Verhalten der Geschäftsführer ausgelöst und unterstützt.
Außerdem ist die Angabe, es handele sich “in zwei Wochen” um das letzte Verfahren, falsch. Es gibt noch zwei Verfahren im November. Aber dann ist der neue Geschäftsführer ja schon in einer anderen Position.
Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring
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