Arbeitsgericht Wuppertal, Haus Thiele GmbH Radevormwald, Betriebsratvorsitzende Amtsenthebung gescheitert


Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 09.09.2010 - Az: 6 BV 7/10 - durch Beschluss entschieden, den Antrag eines kleinen Teils der Belegschaft, die Betriebsratsvorsitzende aus dem Amt zu jagen, zurückzuweisen.

Einige Beschäftigte hatten am 24.02.2010 - vertreten durch Rechtsanwalt Stier aus Dresden - versucht, die Vorsitzende des Betriebsrates ihres Amtes entheben zu lassen. Zur Begründung führten sie an, der Betriebsrat habe eine Einladung für eine Mediation von den bisherigen Geschäftsführerinnen erhalten. Die Betriebsratsvorsitzende habe einen Aushang unterschrieben, in dem mitgeteilt worden sei, der Betriebsrat habe von der Geschäftsführung keine Einladung erhalten. Dies sei aber gelogen gewesen.

Und wer die Belegschaft belügt, muß weg.Das Gericht konnte keinen Sachvortrag mit nachvollziehbaren Beweisen feststellen, der das gestützt hätte, was die Beschäftigten behauptet hatten.

Die schriftliche Begründung für die gerichtliche Entscheidung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Dann wird sich zeigen, ob die Beschäftigten und die Geschäftsführung den Rat des Gerichts anzunehmen bereit sein werden, den Betriebsrat und auch die Betriebsratsvorsitzende zu akzeptieren und auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften mit dem Gremium zusammenzuarbeiten.

Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring

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