Arbeitsgericht - Kampf um Lohn nimmt zu


Auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat festgestellt: Der Kampf und Lohn und bessere Bezahlung nimmt zu. Während Zahlungsklagen beim höchsten Gericht in Erfurt 2002 noch bei 52 lagen, hat sich die Zahl der entsprechenden Revisionen in den letzten Jahren verdreifacht. Die Präsidentin laut dpa: «Wurde früher noch mal darüber hinweggesehen, wenn ein Zuschlag nicht bezahlt wurde, so geht das heute offenkundig nicht mehr.»

Dass Beschäftigte stärker auf jeden Lohnbestandteil angewiesen sind, zeigt auch eine neue Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Danach ist die Zahl der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen von 1998 bis 2008 kontinuierlich um insgesamt 2,3 Millionen auf 6,55 Millionen gestiegen. Inzwischen arbeiten rund zwei Millionen Menschen für einen Brutto-Stundenlohn von unter sechs Euro. Auch hier warnt die Präsidentin: «Wenn diese Entwicklung weitergeht, fragt man sich irgendwann schon, wer eigentlich Steuern zahlen und für Sozialabgaben aufkommen soll».
In Betrieben mit Betriebsräten kann natürlich darauf hingewirkt werden, dass Zulagen und Zuschläge nicht willkürlich entfallen (Mitbestimmung nach § 87 Nr. 10 und 11 BetrVG) und das “equal pay”-Prinzip bei Leih- und Zeitarbeitnehmer beachtet wird. Hier gibt es immer wieder Probleme, wenn Leiharbeitnehmern nicht die im Betrieb üblichen Zuschläge gezahlt werden.

Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Juracity Experte

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