Arbeitsgericht zu arbeitnehmerfreundlich ?
Das hatten wir ja lange nicht. Einer Umfrage der Wirtschafts(!)zeitung impulse zu folge, schätzen mehr als zwei Drittel (69 Prozent) von 451 Unternehmen des Verbands “Die Familienunternehmer - ASU” die Arbeitsgerichte als zu arbeitnehmer-freundlich ein (14 Prozent meinten “ausgewogen”). Also mal wieder die übliche Schelte derjenigen, die scheinbar in Prozessen gegen Arbeitnehmer den Kürzeren gezogen haben? Oder vielleicht nur eine persönliche “Einschätzung”, ohne Erfahrungswerte? Dagegen stehen schließlich die Fälle, die heute langläufig als sog. “Bagatellkündigungen” bekannt geworden sind. Was Wunder, wenn dort die vermeintlichen Kündigungsgründe eben nicht ausreichen. Außerdem: rund 98 % aller Klagen vor den Arbeitsgerichten werden von Arbeitnehmern angestrengt, eben weil eine Kündigung ausgesprochen oder Lohn nicht gezahlt wurde (zusammen über 70 % aller Klagen). Dort einen Prozess als Arbeitgeber auch verlieren zu können, liegt also nahe.
Interessant übrigens auch die Vergleichspraxis der Arbeitsgerichte. Nach der offiziellen Statistik des Bundesministeriums wurden 2008 von 448.000 Klagen 201.000 durch Vergleich erledigt - also immerhin 45 %. Wer sich vergleicht, mag auch die “Einschätzung” haben, schlecht weggekommen zu sein - das gilt dann aber erfahrungsgemäß für beide Seiten. Ob das Ergebnis dann “arbeitnehmer-freundlich” ist oder nicht, Vergleiche zeigen zumindest, dass an dem Klagbegehren etwas dran war (also die Kündigung angreifbar war oder der Anspruch auf Bezahlung bestand). Statt also zu jammern, sollten die “Familienunternehmer” überlegen, ob es nicht das eigene Handeln ist, das Gerichte eben auch korrigieren können.
Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Juracity Experte
