Arbeitsrecht und “Maultaschenpreis”


Die Idee ist richtig. Gewerkschaften und Kommunalpolitiker in Konstanz haben einen sog. “Maultaschenpreis” verliehen - angelehnt an das berüchtigte Maultaschenurteil aus Baden-Württemberg, das richtigerweise in 2. Instanz mit einem Abfindungsvergleich zu Gunsten der Klägerin endete. Erster Preisträger ist ein Hotel (der Name tut hier nichts zur Sache), das offensichtlich mit den Arbeitnehmern recht”frei” umspringt. Einer Mitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, weil sie “das Hotel schlecht gemacht” hatte. Folge: Wegen der Kündigung soll sie sogar eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt zahlen.
In einem anderen Fall hat sich eine Mitarbeiterin beschwert, dass ihr Gehalt im Vergleich zu niedrig sei. Auch hier folgte die fristlose Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht endete die Sache mit einem Vergleich. Beim dritten Fall war ein Azubi nicht bei der Berufsschule und der IHK angemeldet worden und verpasste den Blockunterricht im ersten Jahr. Der Chef meinte übrigens, der junge Auszubildende sei ein „schwieriger Fall“ gewesen. Nachdem die Situation in einer Betriebsversammlung eskaliert und er anschließend nicht mehr zur Arbeit erschienen sei, habe er ihn fristlos entlassen müssen. Insgesamt hat das Hotel natürlich zu allen Fällen zahlreiche Einwendungen. Hier ist aber nicht aufzuklären, wer Recht hat oder nicht. Wichtig ist eine solche Initiative, weil sie Verstöße öffentlich macht. Also lesenswert im Internet unter www.konstanzer-maultaschen.de.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
Juracity Experte 

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