Sorgerecht des Vaters bei nichtehelichem Kind


Am 3.8.2010 hat das BVerfG entschieden, dass die jetzige Gesetzeslage bezüglich des Sorgerechts bei einem nichtehelichen Kind verfassungswidrig ist. Bislang kann das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Kindesmutter durch eine Sorgererklärung begründet werden. verweigert die Mutter diese Zustimmung bleibt es beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter. Das BVerfG hat nun angeordnet, dass das Familiengericht auf Antrag des Kindesvaters das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen hat, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Zudem hat das BVerfG dem Gesetzgeber den Auftrag zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Gesetzes erteilt.

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