Bundesarbeitsgericht: Direktversicherung und Insolvenz, Freigabe an Insolvenzverwalter?
Ein inzwischen insolventer Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer eine betrieblichen Altersversorgung zugesagt. Dazu wurde eine Direktversicherung abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter wollte den hinterlegten Betrag freigegeben haben und zur Masse nehmen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnte dies am 15.06.2010 ab - 3 AZR 334/06.
Zur Begründung sagte das Gericht, der Versicherungsvertrag des Klägers enthalte eine Klausel, die häufig zu finden sei. Das Bezugsrecht sei unwiderruflich, es sei denn, der Arbeitnehmer scheide aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne dass die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach den Regeln des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vorliegen. Das Arbeitsverhältnis sei durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen. Es liege daher kein Ausscheiden vor.
Der Insolvenzverwalter wollte den angesparten Betrag zur Masse nehmen und hatte auch in 2 Gerichtsinstanzen Erfolg.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine evtl. Änderung, damit Ihnen die eingezahlten Beträge erhalten bleiben.
Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring
Haddenbrocker Str. 21, 42855 Remscheid
Tel. 02191 / 291382 email: hilfe@schwarz-feuring.de
