Wer hat’s erfunden? Der Tatort-Vorspann
Zwei Augen, abwehrende Hände, ein davonlaufender Täter und ein Fadenkreuz. Der “Tatort” läuft. Seit vielen Jahren in der ARD sowie dem ORF und längst nicht mehr nur sonntags. Seit vielen Jahren aber ohne Hinweis darauf, wer den unverkennbaren Vorspann der Krimireihe “erfunden” hat. Das soll sich nun ändern, so das Landgericht München I (Az.: 21 O 11590/09).
In Zukunft muss die Grafikerin und Trickfilmerin, die vor etwa 40 Jahren gegen eine einmalige Vergütung in Höhe von umgerechnet 1.300 Euro an dem Vorspann mitgewirkt hatte, namentlich als Urheberin genannt werden. Außerdem habe sie einen Anspruch darauf, Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erhalten, um nach dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz den Anspruch auf Nachvergütung beziffern zu können.
Die Richter waren nach der Zeugevernehmung überzeugt, dass die Klägerin das Storyboard für den Vorspann geschrieben sowie die filmische Umsetzung mit geleitet habe. So konnte sich der Schauspieler, dessen Augen, abwehrende Hände und weglaufende Beine im Vorspann zu sehen seien, daran erinnern, wie er damals auf Geheiß der Klägerin wieder und wieder über den Flughafen in München-Riem habe rennen müssen, ehe die Szene zur Zufriedenheit der Klägerin abgedreht gewesen sei.
