Betriebsrat darf sich politisch äußern
Ein Betriebsrat darf im Betrieb nicht für politische Parteien werben. Allgemeinpolitische Äußerungen sind aber erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt in einem Verfahren betont, in dem sich ein BR zum Thema Irak-Krieg geäußert hatte. Der Betriebsrat eines Bremsbelegeherstellers in Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2003 einen Aufruf “Nein zum Krieg” ausgehängt. Es wurde auch zur Teilnahme an einem Volksentscheid aufgerufen. Das Unternehmen verklagte den Betriebsrat darauf, ‘betriebsöffentliche Äußerungen allgemeinpolitischen Inhalts zu unterlassen’. Das Bundesarbeitgericht entschied jetzt, ein Aufruf zur Teilnahme an einer politischen Abstimmung sei ”keine parteipolitische Betätigung’. (Az.: 7 ABR 95/08). Zur Frage, ob der Irak-Aufruf parteipolitisch war, äußerte sich das Gericht nicht, sondern meinte, die Sache sei ohnehin durch Kriegsende erledigt. Die Entscheidung ist deshalb von Bedeutung, weil sich das BAG bisher eher restriktiv zu vergleichbaren Äußerungen eines Betriebsrates verhalten hat. Fest steht damit, dass ein Arbeitgeber solche allgemeinpolitischen Äußerungen nicht verbieten kann.
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
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