Betriebsrat nicht mit Federkiel
Der Betriebsrat muss nicht eine veraltete Schreibmaschine für seine Arbeit nutzen. Das hat jetzt auch das Landesarbeitsgericht in Kiel entschieden. Geklagt hatte der für 300 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein zuständige Schlecker-Betriebsrat, der bisher seine Einladungen zu Sitzungen, aber auch Protokolle und Beschlüsse auf einer 22 Jahre alten
Schreibmaschine schreiben musste. Das Gericht in der Begründung: “Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend.” Schließlich würde heute auch niemand mehr “längere Texte per Hand oder gar mit Federkiel” anfertigen. Ebenso wies das Gericht auf die unnötige Verschwendung von Arbeitszeit hin (Beschluss 3 TaBV 31/09).
Übrigens: Längst liegen entsprechende Entscheidungen anderer Gerichte gegen Schlecker vor (Köln). Das BAG hat vor kurzem entschieden, dass ein BR Anspruch auf PC natürlich mit Internet-Anschluss hat (Beschluss vom 20.01.2010, Az.: 7 ABR 79/08).
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
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