Arbeitsgericht Hamburg - Post muss Afrikaner Schadenersatz zahlen


Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, muss die Deutsche Post einem Afrikaner 5400 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie ihn bei Bewerbungen diskriminiert haben soll. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. Der Kläger, ein Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, hatte sich drei Mal bei der Post als Briefzusteller beworben. Bei einem Telefonanruf wurde ihm unumwunden mitgeteilt, seine Deutschkenntnisse reichten nicht für die Stelle. Da er schon 10 Jahre in Deutschland lebt, konnte er diese Einschätzung durch einen “ganz kurzen Telefonanruf” nicht akzeptieren. Es ist natürlich nicht nachvollziehbar, dass hier eine Einschätzung durch ein Telefonat den Ausschlag geben soll. Postzusteller müssen nicht mit ihren Kunden telefonieren, sondern allenfalls persönlich Kontakt aufnehmen.
Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts konnte zu weiteren Einzelheiten (noch) nichts sagen, weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Das Urteil wird als “wegweisend” angesehen.

Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Juracity Experte

Keine Verwandten Artikel

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.