Wahlvorschlag per Fax?
Das Bundesarbeitsgericht hält Wahlvorschläge per Telefax nicht für ausreichend. In einem Beschluss, der eine Wahl für die Schwerbehindertenvertretung betrifft, hat sich das BAG jetzt festgelegt: “Die Einreichung von Telekopien reicht nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen von Stützunterschriften zuverlässig prüfen können.” (Beschl. v. 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08). Eine Entscheidung, die die Praxis natürlich nicht befriedigt. Was, wenn der Fax-Versand noch rechtzeitig in der Einreichungsfrist erfolgt, die Originale aber wenige Tage später nachgereicht werden? Jeder Wahlvorstand hat ohnehin das praktische Problem, eine ggf. unleserliche Unterschrift “zuordnen” zu müssen - ob diese nun per Fax eingereicht wird oder im Orininal vorliegt. Jeder Vorschlagsliste ist also zu empfehlen, dem Wahlvorstand die Arbeit zu erleichtern und es nicht allein bei einfachen “Stützunterschriften” zu belassen. Name, Vorname sowie die Abteilung sollten immer hinzugefügt werden. Eine “zuverlässige” Prüfung müsste in diesem Fall möglich sein.
Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
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