Statusverfahren DRV: Keine Vertretung durch Steuerberater
vor dem Sozialgericht, entschied das Sozialgericht Aachen (SG Aachen vom 27.11.2009 - S 6 R 217/08) - und das ist auch gut so. Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten muß, ist es vorher schon suboptimal gelaufen. Und dann sollte wenigstens ein entsprechend versierter Anwalt versuchen zu retten, was zu retten ist. Steuerberater trauen sich leider auch in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren (Anfrageverfahren nach § 7 a SGB IV) eine Menge zu. Gerade beitragsrechtliche Sachverhalte übersehen Steuerberater aber häufig, nicht zuletzt im Bereich der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und der Scheinselbständigkeit. Jeder zweite Problemfall, der sich bei mir meldet, hat einen Steuerberater, der ihn auf die Problematik nicht aufmerksam gemacht hat. Die Steuerberaterin im vom Sozialgericht Aachen entschiedenen Falle meinte, seit der Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfe sie auch in Statusfeststellungsverfahren auftreten. Man muß es nicht nur dürfen, sondern auch können. Großer Mut speist sich nicht selten aus der mangelnden Fähigkeit, die Gefahr zu erkennen, liebe Steuerberater.
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009 - S 6 R 217/08
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Das Team von Scheinselbstaendigkeit.de

Am 4. Oktober 2010 um 14:24 Uhr
Dr Frank Keuper vorstand von AXA Konzern AG Köln /Mitarbeiter der AXA Versicherung AG haben mehrfach gefälschteverträge beim DRV Bund abgegeben.
Hier sollten die Gerichte sowie Behörden über die Scheinselbständigkeit in der AXA Versicherung (tochterunternehmen) getäuscht werden.
Nun sind die fingierte Verträge aufgeflogen.
Herrn Frank Weschbach Ppa von Win Health Consulting GmbH sowie Vorstände der AXA Bank AG, Herrn Martin Vogl & Preben Riisberg geben sich ahnungslos.
Frau Dr Daniela Eschwe sowie Herrn Dr. Ioannis Tsonis sind hier als Helfer sehr Aktive.
Das LAG München Kammer 11 Ta 231/09 hat mit diesen fingierten Verträgen zu kämpfen.
Urteil von BKK Mobil Oil und Urteil von Sozialgericht sind klare Beweise für Manipulationen.
AXA BANK AG/WHC hat die Beiträge für den Scheinselbständiger MA an die Einzugsstelle bezahlt.