Arbeitsgericht Hamburg: Klage gegen Leiharbeit


150 Klagen wegen Verdacht auf illegale oder verdeckte Leiharbeit sind beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht worden. Die Fluggastkontrolleure, beschäftigt bei der FIS GmbH, wollen die finanzielle Gleichbehandlung mit Beschäftigten der Bundespolizei durchsetzen. Die Begründung: Es werden dieselben Arbeiten gemacht, die von der Bundespolizei auf private Firmen übertragen wurden. Dafür ist die Bezahlung deutlich niedriger. In einem Pilotverfahren hatte ein Mitarbeiter insgesamt 25 000 € Nachzahlung gefordert. Hierüber wird das Gericht im Februar 2010 entscheiden. Die zuständige Gewerkschaft ver.di argumentiert: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch am Hamburger Flughafen Einzug halten.“Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Experte Juracity

Der Verfasser hat im Bund Verlag veröffentlicht: “AÜG – neues Recht, erste Hilfe”

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