Arbeitsgericht: Bäckerin bekommt Schadenersatz


Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, hat das Arbeitsgericht in Hannover jetzt einer Bäckerin knapp 4 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Sie hatte selbst – fristlos – gekündigt und den Arbeitgeber verklagt. Der hatte in der Backstube ein Plakat aufgehängt: „Wenn nicht sofort perfekte Brötchen hergestellt werden, gibt es die fristlose Kündigung“. Der Bäckermeister setzte noch einen drauf: „Zudem erfolgt eine Anzeige wegen vorsätzlichen, betriebsschädigenden Verhaltens und eine Schadenersatzklage über 10 000 Euro.“ Die Richterin kommentierte: „Ich sage mal vorsichtig: Das ist schon sehr massiv.“

Das Gericht entschied: die Kündigung ist rechtens und der dadurch entstandene Schaden, also das ausgefallene Entgelt, ist zu ersetzen. Fazit: Natürlich müssen sich Arbeitnehmer nicht alles bieten lassen.
Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

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