Online-Auktion: Klauseln zum Rückgaberecht
Welche Anforderungen die Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay-Händlern erfüllen müssen, hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf das Rückgaberecht und die Belehrung des Verbrauchers darüber präzisiert.
Wann beginnt die Rückgabefrist?
Nach § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beginnt die Rückgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Rückgaberecht, die unter anderem einen Hinweis auf den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist.
Dem genüge es nicht, wenn dem Verbraucher in den AGB mitgeteilt werde:
“Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.”
Dies könne ein durchschnittlicher Verbraucher so verstehen, dass die Belehrung bereits dann erfolgt sei, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nehme. , ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform – d.h. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise (§ 126b BGB) – mitgeteilt worden sei.Hat man immer ein Rückgaberecht?
Nein. Wann nicht, steht in § 312d Abs. 4 BGB. Danach hat der Verbraucher kein Rückgaberecht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
- zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.”
Zitiert der Online-Händler in der Klausel den Gesetzestext, komme er seinen Informationsplichten in ausreichender Weise nach, so der BGH.
Kostet eine Rückgabe “Wertersatz”?
“Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.”
Diese Klausel führe den Verbraucher in die Irre, urteilten die Richter mit folgender Begründung: Der Klausel fehle der Hinweis darauf, dass ein Wertersatz nur dann geltend gemacht werden dürfe, wenn spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde (§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB). Zudem müsse der Online-Händler darüber belehren, wie der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz vermeiden könne.
Weil der Bundesgerichtshof aber davon ausgeht, dass es bei einem Vertragsschluss über eBay praktisch unmöglich sei, dem Verbraucher die Belehrung bereits bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilen, könne eine Verpflichtung zum Wertersatz eigentlich gar nicht erst entstehen. Insofern sei auch diese Klausel irreführend.
Thomas Hellwege
