Weihnachtsgeld - auch in der Krise


“Auch in Krisenzeiten besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag klare Zusagen gibt.” Dies hat Rechtsanwalt Wolfgang Steen im NDR 2-Interview am 28.10. klargestellt. “‘Auch ohne vertraglich Zusage kann das Weihnachtsgeld gefordert werden, wenn der Arbeitgeber in drei Jahren ohne Vorbehalt gezahlt hat. Nur auf ‘Freiwilligkeit’ zu verweisen, reicht hier nicht. ndr-2.jpg
Es muss schon erkennbar sein, dass die Zahlung an klare Bedingungen geknüpft ist, wie etwa eine bestimmte Gewinnsituation oder das ungekündigte Arbeitsverhältnis. Hierüber muss vorher Klarheit bestehen.” In dem Interview wurde auch nach Gleichbehandlung gefragt, wenn andere im Betrieb das Geld bekommen. Antwort: “Der Arbeitgeber darf Einzelne nicht ohne Grund von der Zahlung ausschließen. Es …. … besteht Anspruch auf Gleichbehandlung. Nur wenn vorher - am Anfang des Jahres - Ausnahmen erklärt wurden, z.B. weil Kellner üblicherweise Trinkgeld erhalten, die Köche nicht, kann es zulässige Abweichungen zu Lasten der Kellner geben.” Rechtsanwalt Steen klärt auch darüber auf, dass von tariflichen Regelungen nicht abgewichen werden kann. “Sieht der Tarifvertrag ein 13. Monatseinkommen vor, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier keinen Verzicht vereinbaren. Ein solcher Verzicht wäre nur mit Zustimmung von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband wirksam.”

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen Hamburg

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