Steuerbürokratieabbaugesetz: Statt Papier nunmehr Elektronik


Mit den Regelungen des Steuerbürokratieabbaugesetz sollen die elektronische Kommunikation mit dem Steuerpflichtigen ausgebaut und erforderliche Papierunterlagen weitgehend durch elektronische Unterlagen ersetzt werden.

Die wesentlichste Neuerung stellt die vorgesehene Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt dar. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine eventuell notwendige Überleitungsrechnung sowie in den Fällen einer Betriebseröffnung auf den Inhalt einer Eröffnungsbilanz. Nach dem Gesetzentwurf soll die erstmalige elektronische Übermittlung für die Wirtschaftsjahre erfolgen, die nach dem 31.12.2010 beginnen. In welcher Form die Übermittlung der Daten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung stattfinden soll, wird in einer Rechtsverordnung geregelt werden.

Klaus Ingensiep
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Keussen Kühmichel Ingensiep

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