Kündigung wegen 6 Maultaschen
Wegen 6 Maultaschen soll eine 58jährige Altenpflegerin nach 17 Jahren ihren Job verlieren. Das ist jedenfalls die Meinung des Arbeitsgerichts in Radolfzell am Bodensee. Die Frau hatte die Maultaschen in ihre Tasche gesteckt, um sie später - nach einem langen Arbeitstag - aufzuwärmen. Der Arbeitgeber spricht von Diebstahl, weil es eine ausdrückliche Anweisung gibt, sich nicht vom Essen der Heimbewohner zu bedienen. Die Klägerin führt allerdings an, es sei im Heim “gang und gäbe”, übrig gebliebenes Essen zu verzehren.
Der Fall reiht sich ein in die Streitigkeiten bei denen Diebstahl oder Unterschlagung behauptet wird, oft wegen geringer Beträge. Auch im Fall “Emmely” ging es nur um ein paar Cent.
Der Anwalt der Klägerin im “Maultaschen”-Fall hat den Verdacht, der Arbeitgeber wollte die Pflegerin loswerden. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt.
Lernen sollte man aus diesen Fällen: Offensichtlich ergreifen Arbeitgeber heutzutage alle Möglichkeiten, unliebsame Mitarbeiter “über die Klinge springen zu lassen”. Die Gerichtsentscheidungen sind unverständlich. In einer Interessenabwägung ist immer auch die lange Zugehörigkeit zu beachten. Gerade wenn es um “Pfennig”-Artikel geht und offensichtlich unklare Anweisungen bestehen, sollten Gerichte hier stärker abwägen, ob tatsächlich eine Kündigung, sogar als fristlose Kündigung, gerechtfertigt ist.
Verfasser: Wolfgang Steen - Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
