DSDS: RTL zahlt für Dieter Bohlen in die Künstersozialkasse


Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 01. Oktober 2009, Az. B 3 KS 4/08 R, entschieden, dass die Honorarzahlung an Juroren in der Fernseh­show “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) dazu führt, dass der produzierende und ausstrahlenden Fernseh­sender RTL zur Künstler­sozialabgabe (KSA) verpflichtet ist.

Das Gericht begründet dies damit, das die Juroren keine wirklichen Juroren mit Expertenstatus außerhalb der Sendung sind, sondern das sie einen wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts darstellen. Sie begleiten ihr Urteil über die musika­li­schen Bemühun­gen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abend­lichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsen­tieren. Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungs­shows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunter­haltung auf, die auf einer eigen­schöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamt­heit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sind.  Eine derartige Mitwirkung gilt allgemein  immer im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sog “factual enter­tainment”), wie sie zB in DSDS, “Big Brother” und “Germany’s next Topmodel” dargeboten wird. Das Gericht hat schon immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz für die Einbeziehung einer Leistung in die Künstlersozialversicherung keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt.

Klaus Ingensiep
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Keussen Kühmichel Ingensiep

Keine Verwandten Artikel

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.