Mitbestimmung des Betriebsrats bei Sozialplan und Interessenausgleich


Einige Informationen zur Mitbestimmung und zu den Informationsrechten und Beratungsrechten bei Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan und Transfersozialplan finden Betriebsratsmitglieder in einem gutgemachten vierseitigen Merkblatt der Arbeitnehmerkammer Bremen. Das Merkblatt dient der ersten Information und ist dazu hervorragend geeignet.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Sozialplan.de und Interessenausgleich.de

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