Arbeitsgericht Giessen erlaubt Kita-Streik
Das Arbeitsgericht in Giessen hat am Montag offenbar eine einstweilige Verfügung auf Untersagung von Streikaktionen zurückgewiesen, berichtet die Main-Spitze. Das Arbeitsgericht Giessen sieht damit anders als das Arbeitsgericht Kiel keinen Verstoß gegen das Ultima-Ratio-Prinzip und keinen Eingriff in die Rechte der Personalvertretungen.
Siehe auch: “Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik”
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 3. Juli 2009 um 17:56 Uhr
[…] die Arbeitsgerichte Jena (vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 4 Ga 2/09, Görlitz , Bautzen und Giessen den Kitastreik […]