Arbeitsgericht Giessen erlaubt Kita-Streik


Das Arbeitsgericht in Giessen hat am Montag offenbar eine einstweilige Verfügung auf Untersagung von Streikaktionen zurückgewiesen, berichtet die Main-Spitze. Das Arbeitsgericht Giessen sieht damit anders als das Arbeitsgericht Kiel keinen Verstoß gegen das Ultima-Ratio-Prinzip und keinen Eingriff in die Rechte der Personalvertretungen.

Siehe auch: “Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eine Reaktion zu “Arbeitsgericht Giessen erlaubt Kita-Streik”

  1. Arbeitsgericht Hamburg verbietet Kitastreiks wieder » blog.felser.de

    […] die Arbeitsgerichte Jena (vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 4 Ga 2/09, Görlitz , Bautzen und Giessen den Kitastreik […]

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.