Urteil: Hartz IV reicht für Familien nicht


Das Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 6 AS 336/07) ist der Auffassung, dass die sog. Hartz IV Regelleistungen nicht das Existenzminimum von Familien mit Kindern abdecken und die Höhe der Leistungen somit verfassungswidrig sei. Geklagt hatte eine Familie mit einem 14 - jährigen Kind. Sie begehrten zusätzlich € 355,00 für die Familie. Dies hatte die ARGE und das Sozialgericht abgelehnt. Zu Unrecht, entschieden

die Darmstädter Richter. Nachdem vier Gutachten eingeholt worden waren, kamen die Richter zu der Entscheidung, dass die derzeitigen Regelsätze nicht mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar wären. Insbesondere beanstandeten die Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigt werde.

Es bleibt also abzuwarten, ob nun eine Flut von Widersprüchen und Klagen gegen die Höhe der Leistungen entsteht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

2 Reaktionen zu “Urteil: Hartz IV reicht für Familien nicht”

  1. Kassandra

    Ich denke, dass 211 Euro für ein Kind, dass heißt für einen heranwachsenden Jugendlichen genug sind. 211 Euro heißt 7 Euro pro Tag für einen minderjährigen Menschen, der weder Miete, noch andere Nebenkosten und Belastungen zu zahlen hat. Meiner Meinung ist es sinnvoller und effektiver, in Bildung und soziokulturelle Interessen in der Gestalt zu investieren, in dem Schulklassen verkleinert werden, Sachleistungen in Form von Nachhilfe, Aufwendungen für Ferien, kulturelle Bedürfnisse usw. unbürokratisch gewährt werden würden und zwar gegen Vorlage von Quittungen. Von was sollen denn die Menschen leben, die schon im Alter von 45 Jahren aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen werden oder sich mit Hungerlöhnen zufrieden geben müssen?

  2. aloa5

    @Kassandra
    Ihre Sicht der Dinge ist offenbar die einer nicht-Mutter. ;)

    Beispiel: alleine Die Aufwendungen für z.B. Windeln betragen für ein Kleinstkind etwa 40 Euro im Monat. Aus der Regelleistung sind zudem Kosten für Warmwasser und Strom zu begleichen, Fahrten zu einem Kinderarzt, Schulbus, Nachhilfeunterricht, Kinderzimmer-Ausstattung, Kleidung, Zuzahlungen/Kosten für Ausstattung und Betrieb in Kindergarten und Schule und einiges andere mehr (Verschleiß Waschmaschine usw.). Kosten denen man sich nicht entziehen kann - neben den Kosten für ein “ausgewogenes” Essen und Trinken einer heranwachsenden Person, gleich ob 2 Jahre oder 17 Jahre alt.

    Ja, diese Nebenkosten und Belastungen hat ein Kind oder jugendlicher nicht zu zahlen. Aber die Eltern.

    Grüße
    ALOA

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