TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder


Der TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter abgelöst. Den Text des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder finden Sie hier:

tv_l_tarifvertrag_fuer_den_oeffentlichen_dienst_der_laender.pdf

Eine Reaktion zu “TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder”

  1. BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11.07: Mitbestimmung bei der Eingruppierung in die Stufe » blog.felser.de

    […] neu eingestellter Arbeitnehmer auch bei der Zuordnung zu den Stufen nach der Entgelttabelle des TV-L mitzubestimmen hat. Die Frage, ob der Personalrat nicht nur bei der Zuordnung zur Entgeltgruppe, […]

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