TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter abgelöst. Den Text des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder finden Sie hier:
tv_l_tarifvertrag_fuer_den_oeffentlichen_dienst_der_laender.pdf

Am 7. November 2008 um 10:48 Uhr
[…] neu eingestellter Arbeitnehmer auch bei der Zuordnung zu den Stufen nach der Entgelttabelle des TV-L mitzubestimmen hat. Die Frage, ob der Personalrat nicht nur bei der Zuordnung zur Entgeltgruppe, […]