Rauchverbot: Das Urteil des BVerfG in der Analyse des Bundestags
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) zum Rauchverbot in den Gaststätten und der Gastronomie (Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin) in einem Gutachten einer Analyse unterzogen und kommt zu dem Schluß: “Bemerkenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält und damit die Schutzpflicht des Staates im Bereich der Gesundheit weit ausdehnt.”
Quelle: Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 01.08.2008
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 4. August 2008 um 16:52 Uhr
Abgesehen von meiner Schwierigkeit, das zweiseitige Dokument inhaltlich zu erfassen und den Sinn der Gedanken zu verstehen, ist es mal wieder so weit: Bürger müssen unbedingt vor sich selbst geschützt werden, auch wenn sie es nicht verstehen!
Der Titel meines Blogeintrages heute morgen lautet: “Wir schützen die Freiheit der Bürger, wir sperren sie ein!” Sie dürfen den Satz mit der Quellenangabe “Hans Kolpak” verwenden.
Darf ich ein verrauchtes Lokal kurz nach Betreten wieder verlassen oder muß ich bleiben, um den Lebensunterhalt des Wirtes zu sichern? Wird die verrauchte Kneipe eines schönen Tages subventioniert werden, um die Chancengleichheit der Wirte zu wahren? Man braucht dicke Nerven, um Bundesbürger zu sein und zu bleiben.
Hans Kolpak
Jura-Weblog.de