Karlsruhe kippt Rauchverbot


Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Damit waren die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte erfolgreich.

Danach ist das absolute Rauchverbot, das auch kleine sog. Einraumkneipen betrifft, verfassungswidrig, weil es die Berufsausübungsfreiheit der Wirte unzulässig beschränkt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Urteil dürfte eine Signalwirkung haben, weil die meisten Ländergesetze ähnliche Regelungen enthalten.

Quelle: ksta.de

Eine Reaktion zu “Karlsruhe kippt Rauchverbot”

  1. th@juracity

    Fraglich ist, in welche Richtung das Urteil “Signalwirkung” hat.

    Schließlich haben die Richter ausdrücklich und mehrfach betont, dass die angegriffenen Rauchverbote “nur deshalb” verfassungswidrig sind, weil der Gesetzgeber sich dazu entschlossen habe, auch andere Interessen als nur den Gesundheitsschutz, namentlich die der Gastwirte, zu berücksichtigen.

    Die nun gerügten Gesetzgeber haben deshalb die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen vorgeschrieben, mit der Folge, dass in zur Einrichtung eines solchen Raumes aus Platzgründen nicht fähigen Betrieben, nicht geraucht werden durfte.

    Die Richter stellten allerdings heraus: Die Länder sind nicht gehindert, mit Blick auf den Gesundheitsschutz auch ein “striktes ausnahmsloses Rauchverbot” in allen Gaststätten, also großen und kleinen Betrieben, wie etwa in Bayern zu verhängen.

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