Gangsta-Rapper Bushido mag keine Raubkopien


In seinen Songs singt er von schweren Jungs und Mädels, die sich mit Diebstählen, Räubereien und Körperverletzungen durchs Leben schlagen. Abseits der Bühne hält es sich mit der Bewunderung des Rappers Bushido für Delinquenten aber in Grenzen. Und so ist der Gangsta-Rapper nun mit Unterstützung der Justiz erfolgreich gegen drei Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik von einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen.

Die Beschuldigten, zum Teil im Seniorenalter, gaben zwar an, dass sie die Musik von Bushido nicht einmal kennen würden und wiesen die Vorwürfe des Rappers zurück. Und einer der Verteidiger merkte vor Gericht an, dass möglicherweise Dritte die unverschlüsselte, drahtlose Internetverbindung (WLAN) seiner Mandanten missbraucht hätten.

Doch das Langericht Düsseldorf (v. 16.07.2008, Az.: 12 O 195/08) zeigte kein Mitlied mit den “Gangstern”. Selbst wenn diese nicht selbst illegal Musik heruntergeladen haben sollten, sondern Dritte die ungesicherte WLAN-Verbindung genutzt hätten, so hafteten sie doch für die mangelnde Sicherheit ihrer drahtlosen Verbindungen zum Internet. Computerbesitzern sei vorzuwerfen, ihr WLAN nicht zumindest mit einem Passwort geschützt zu haben. Deshalb wird gegen die Computerbesitzer jetzt auch strafrechtlich ermittelt. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Thomas Hellwege
medienrecht-informationen.de
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