Lohnwucher bei Kik
Die Marke des Textildiscounters Kik heisst angeblich: “Kunde ist König”. Naja, die Mitarbeiter sind es jedenfalls nicht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen ist zum zweiten Mal - wegen einem Stundenlohn von 5,20 Euro (nicht: Mindestlohn) - vom Arbeitsgericht Dortmund wegen Lohnwucher verurteilt worden. Geklagt hatte eine 400 Euro Jobberin. Betroffen von Lohnwucher sind häufig “Praktikanten” oder “Schnupper-Jobber”, wie zunehmend Urteile der Arbeitsgerichte zeigen. Urteile wegen Lohndumping nehmen zu.
Schlechte Zeiten für Arbeitnehmer.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 3. Juni 2008 um 09:37 Uhr
Ein sehr interessanter Beitrag. Diese Thematik wird aktuell in mehreren Blogs diskutiert, beispielsweise unter: http://www.lohn-praxis.net/2008/05/20/lohn-immer-mehr-deutsche-sind-trotz-arbeit-arm/
Am 18. März 2009 um 20:39 Uhr
[…] in einigen Punkten. Das Berufungsgericht entschied damit wie das Arbeitsgericht Dortmund (Juracity berichtete). Die Gerichte nehmen strafbaren Lohnwucher bereits bei Unterschreitung des Tariflohns um 1/3 an […]