Lohnwucher bei Kik


Die Marke des Textildiscounters Kik heisst angeblich: “Kunde ist König”. Naja, die Mitarbeiter sind es jedenfalls nicht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen ist zum zweiten Mal - wegen einem Stundenlohn von 5,20 Euro (nicht: Mindestlohn) - vom Arbeitsgericht Dortmund wegen Lohnwucher verurteilt worden. Geklagt hatte eine 400 Euro Jobberin. Betroffen von Lohnwucher sind häufig “Praktikanten” oder “Schnupper-Jobber”, wie zunehmend Urteile der Arbeitsgerichte zeigen. Urteile wegen Lohndumping nehmen zu.

Schlechte Zeiten für Arbeitnehmer.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

2 Reaktionen zu “Lohnwucher bei Kik”

  1. Nadja

    Ein sehr interessanter Beitrag. Diese Thematik wird aktuell in mehreren Blogs diskutiert, beispielsweise unter: http://www.lohn-praxis.net/2008/05/20/lohn-immer-mehr-deutsche-sind-trotz-arbeit-arm/

  2. Lohnwucher bei KiK: 19400 Euro Gehaltsnachzahlung » blog.felser.de

    […] in einigen Punkten. Das Berufungsgericht entschied damit wie das Arbeitsgericht Dortmund (Juracity berichtete). Die Gerichte nehmen strafbaren Lohnwucher bereits bei Unterschreitung des Tariflohns um 1/3 an […]

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