Der Formulararbeitsvertrag hat´s schwer
denn das Bundesarbeitsgericht nimmt sich eine Arbeitsvertragsklausel im Formulararbeitsvertrag nach der anderen vor und lässt keinen Stein auf dem anderen. Die meisten früher üblichen Klauseln in Musterarbeitsverträgen halten der 2002 mit der Schuldrechtsreform eingeführten Inhaltskontrolle bei Arbeitsverträgen nicht stand.
Für den Vertragsrechtsanwalt und Arbeitsrechtsspezialisten eine echte Herausforderung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 2. Juni 2008 um 14:22 Uhr
[…] hatten hier erst kürzlich berichtet, wie schwer es so manche vorformulierte Klausel vor dem BAG hat. Nun […]