Der Formulararbeitsvertrag hat´s schwer


denn das Bundesarbeitsgericht nimmt sich eine Arbeitsvertragsklausel im Formulararbeitsvertrag nach der anderen vor und lässt keinen Stein auf dem anderen. Die meisten früher üblichen Klauseln in Musterarbeitsverträgen halten der 2002 mit der Schuldrechtsreform eingeführten Inhaltskontrolle bei Arbeitsverträgen nicht stand.

Für den Vertragsrechtsanwalt und Arbeitsrechtsspezialisten eine echte Herausforderung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eine Reaktion zu “Der Formulararbeitsvertrag hat´s schwer”

  1. Der Formulararbeitsvertrag hat’s schwer II » blog.felser.de

    […] hatten hier erst kürzlich berichtet, wie schwer es so manche vorformulierte Klausel vor dem BAG hat. Nun […]

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