BGH vereinfacht Stromlieferantenwechsel!
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt den sog. GPKE-Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) entgegen der Rechtsbeschwerde zweier Verteilnetzbetreiber, wodurch auch der Stromanbieterwechsel durch den Verbraucher zumindest mittelbar weiter vereinfacht wird, in dem auf vorgelagerter Vertriebsstufe die Wettbewerbsvoraussetzungen verbessert werden.
Die Bestätigung des sog. GPKE-Beschlusses (zur Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Strombelieferung) durch den BGH vereinfacht letztlich vor allem die Fristen und Modalitäten, nach denen Netzbetreiber und Lieferanten im Falle des Stromanbieterwechsels durch den Endverbraucher alle relevanten Informationen auszutauschen haben. So begrüßt auch Matthias Kurth, Präsident der BNetzA die Entscheidung des BGH mit den Worten:
“Die Bundesnetzagentur begrüßt dies als wichtiges Signal für die weitere Intensivierung des Wettbewerbs um den Endkunden. […] Mit Blick auf die derzeit noch immer festzustellenden Verzögerungen beim Wechsel zu einem neuen Lieferanten macht die Entscheidung des BGH deutlich, dass für zögerliches Verhalten der Marktakteure bei der Umsetzung unserer Vorgaben keinerlei Anlass besteht.”
Die Entscheidung des BGH berücksichtigt vor allem auch die oligopolistische Marktstruktur auf dem Strommarkt, da konzernverbundene etablierte Lieferanten und unabhängige neue Lieferanten künftig in gleicher Weise agieren müssen, wie auch seit längerem von der BNetzA gefordert.
