Spickmich.de: Wieder verloren
Schon wieder Spickmich.de. Erneut hat eine Lehrerin das Bewertungsportal verklagt. Die Realschullehrerin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitrechten verletzt. Das hatten bereits Lehrer in Köln versucht. Wir hatten hier darüber berichtet. Das Landgericht Duisburg teilt allerdings die Auffassung der Kölner Richter. Denn das Recht der Schüler auf freie
Meinungsäußerung deckt die Einträge. Allenfalls bei Beleidigungen oder Schmähkritik sehen die Richter einen Anspruch auf Entfernung der Einträge. Dies war vorliegt offensichtlich nicht der Fall.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: justiz.nrw

Am 10. Juni 2008 um 09:23 Uhr
[…] Gerichte die Meinungsfreiheit bei Lehrerbewertungsportalen wie Spickmich.de sehr hoch hängen (wir berichteten mehrfach zu Spickmich), während z.B. Datenschutzbeauftragte bei Hochschullehrerportalen wie Meinprof.de die Ansicht […]