TVÖD: Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
Wenn jemand sich für den Sonderurlaub nach TVÖD interessiert, meint er meistens nicht § 28 TVÖD “Sonderurlaub”, sondern die Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD für besondere Anlässe. Dort ist der Urlaub, also die zusätzlichen freien Tage für Hochzeit, Umzug, Tod oder schwerer Erkrankung naher Angehöriger, Kindesgeburt , Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, Jubiläum, Arzttermine während der Arbeitszeit, Gewerkschaftsarbeit und andere besondere Anlässe geregelt. Dort gibt es einen bis fünf Arbeitstagen Zusatzurlaub.

Am 20. Juni 2008 um 12:28 Uhr
[…] Nach § 29 TVÖD hatten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zwar auch Anspruch auf “Sonderurlaub”, also Arbeitsbefreiung bei schwerer […]