TVÖD: Sonderurlaub im öffentlichen Dienst


Wenn jemand sich für den Sonderurlaub nach TVÖD interessiert, meint er meistens nicht § 28 TVÖD “Sonderurlaub”, sondern die Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD für besondere Anlässe. Dort ist der Urlaub, also die zusätzlichen freien Tage für Hochzeit, Umzug, Tod oder schwerer Erkrankung naher Angehöriger, Kindesgeburt , Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, Jubiläum, Arzttermine während der Arbeitszeit, Gewerkschaftsarbeit und andere besondere Anlässe geregelt. Dort gibt es einen bis fünf Arbeitstagen Zusatzurlaub.

Eine Reaktion zu “TVÖD: Sonderurlaub im öffentlichen Dienst”

  1. Pflegezeit im TVÖD » blog.felser.de

    […] Nach § 29 TVÖD hatten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zwar auch Anspruch auf “Sonderurlaub”, also Arbeitsbefreiung bei  schwerer […]

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