Grundsatzurteil
Völlig falsch ist es, bei einem erstinstanzlichen Urteil von einer Grundsatzentscheidung zu sprechen, wie das ebenfalls bisweilen in der Presse zu lesen ist (Focus/dpa). Als Grundsatzurteil kommen nur rechtskräftige Entscheidungen hoher oder höchster Gerichte in Betracht, die eine Rechtsfrage von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt haben oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung bedeuten. Einzelfallentscheidungen in Kündigungsschutzprozessen sind dazu besonders schlecht geeignet, da das Arbeitsgericht immer eine Einzelfallabwägung vornehmen muß.

Am 4. Dezember 2008 um 14:13 Uhr
[…] Felser hat 2002 am Bundesarbeitsgericht das erste Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung […]