Unterhaltsreform und Abänderungsklage
Über die Unterhaltsreform 2008 hatten wir hier bereits eingehend berichtet. Aber was ist mit den alten Urteilen, Vergleichen, vollstreckbaren Urkunden und Verträgen ? Ja, alte Unterhaltstitel können unter 2 Voraussetzungen geändert werden. Zum einen muss eine wesentliche Änderung der Unterhaltshöhe eintreten. Zum anderen
muss die Abänderung unter Berücksichtigung des Vertrauens in den Bestand der bisherigen Regelung zumutbar sein. Letzteres wird die Gerichte sicher beschäftigen. Es steht zu befürchten, dass die von vielen angestrebte Abänderung hieran scheitern wird. Aber abwarten, wie die OLGs und letztlich der BGH hier entscheiden wird.
Auf unserer Seite unterhaltsratgeber.de haben wir viele weitere Informationen für Sie bereit gestellt.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Am 18. Januar 2010 um 14:27 Uhr
[…] Eltern, die für ihre Kinder Unterhalt beziehen, sollten sich also anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls eine sog. Abänderungsklage in Betracht ziehen. Näheres zur Abänderung von Unterhaltstiteln finden Sie hier. […]