Unterhaltsreform und Abänderungsklage


Über die Unterhaltsreform 2008 hatten wir hier bereits eingehend berichtet. Aber was ist mit den alten Urteilen, Vergleichen, vollstreckbaren Urkunden und Verträgen ? Ja, alte Unterhaltstitel können unter 2 Voraussetzungen geändert werden. Zum einen muss eine wesentliche Änderung der Unterhaltshöhe eintreten. Zum anderen

muss die Abänderung unter Berücksichtigung des Vertrauens in den Bestand der bisherigen Regelung zumutbar sein. Letzteres wird die Gerichte sicher beschäftigen. Es steht zu befürchten, dass die von vielen angestrebte Abänderung hieran scheitern wird. Aber abwarten, wie die OLGs und letztlich der BGH hier entscheiden wird.

Auf unserer Seite unterhaltsratgeber.de haben wir viele weitere Informationen für Sie bereit gestellt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine Reaktion zu “Unterhaltsreform und Abänderungsklage”

  1. Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 01.01.2010 sind da » blog.felser.de

    […] Eltern, die für ihre Kinder Unterhalt beziehen, sollten sich also anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls eine sog. Abänderungsklage in Betracht ziehen. Näheres zur Abänderung von Unterhaltstiteln finden Sie hier. […]

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