LG Karlsruhe: Freispruch für Ex-EnBW-Chef Claassen in der WM-Ticket-Affäre


Wie vorgesehen ist am heutigen Tage der Prozeß gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW, Prof. Dr. Utz Claassen wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung zu Ende gegangen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Dezember 2005 als Vorstandsvorsitzender der EnBW als Anlage zu Weihnachtskarten mit handschriftlichen persönlichen Grüßen unter anderem an einen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, vier Minister der Landesregierung von Baden-Württemberg, sowie den Bevollmächtigten des Landes in Berlin jeweils einen Gutschein über Karten für ein Spiel der Fußballweltmeisterschaft 2006 übersandt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte hierin „verbotene Klimapflege“ gesehen, da Politiker adressiert waren, welche für die Aktivitäten des Konzerns relevant gewesen seien und bereits der „Anschein der Käuflichkeit“ ausreiche.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Vorteilsgewährung in sieben Fällen und eine Geldstrafe in Höhe von € 450.000,00 gefordert.

Die Verteidigung hatte eingewandt, die EnBW habe als Großsponsor der Fußball-WM ein Kartenkontingent zur Verfügung gehabt und mit dem Sponsoring und dem Kauf einer EnBW-Loge das Image des Energiekonzerns steigern wollen; die Einladungen seien Teil des EnBW-Engagements als offizieller Sponsor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gewesen. Diese Form derKontaktpflege sei nicht strafbar. Die Politiker seien als Repräsentanten des Staates eingeladen worden, hätten hieraus jedoch keinen persönlichen Vorteil gehabt, da die sechs Mitglieder der Landesregierung jederzeit die Landesloge hätten nutzen können.

Die Einladung an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD) sei nach der Einlassung des Angeklagten eine Panne gewesen, da er einen Teil der Weihnachtspost aufgrund akuter Zahnschmerzen beim Zahnarzt habe erledigen müssen, wo eine Mappe herunter gefallen und möglicherweise der Gutschein vertauscht worden sein könnte. Hier müsse der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gelten.

Das Gericht folgte dem Vorbringen der Verteidigung und sah es nicht als erwiesen an, dass Claassen sich mit der Versendung von WM-Ticket-Gutscheinen an Politiker der Vorteilsgewährung schuldig gemacht habe.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH - Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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