OLG Köln: Spickmich.de und die Beurteilung von Lehrern bleibt erlaubt


Mit der Frage, ob Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hatte sich bereits das Land- und das Oberlandesgericht Köln (15 U142/07) befasst, wir hatten ausführlich berichtet. Heute bestätigte das OLG Köln seine Einschätzung in der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2007 durch ein entsprechendes Urteil.

Die Berufung der Lehrerin, die es verbieten lassen wollte, ihre Bewertung im Internet zu veröffentlichen, wurde zurückgewiesen. Das Gericht traf die Entscheidung im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Schüler und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin. Eine beleidigende Schmähkritik vermochten die Richter bei dieser Abwägung nicht zu entdecken.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

2 Reaktionen zu “OLG Köln: Spickmich.de und die Beurteilung von Lehrern bleibt erlaubt”

  1. Spickmich.de: Der Streit geht weiter » blog.felser.de

    […] von Lehrern auf dem Portal spickmich.de kürzlich für rechtmäßig erklärt (wir berichteten) hat, wird erneut die Kölner Justiz mit dieser Frage beschäftigt. Laut dem Kölner […]

  2. Lehrerbenotung » blog.felser.de

    […] des LG Köln und des OLG Köln bei den einstweiligen Verfügungen (Juracity berichtete: OLG Köln und LG Köln). Die klagende Lehrerin strebt eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof an […]

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