OLG Köln: spickmich.de und die Lehrerbewertung gehen in Berufung
Auf spickmich.de können Lehrer von ihren Schülern bewertet werden. Einer Lehrerin, der das und natürlich auch ihre Bewertung nicht gefiel, wollte dies den Betreibern der Homepage vom Landgericht Köln gerichtlich untersagen lassen. Das LG Köln hatte jedoch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrerin und auch keine unzulässige Schmähkritik erkennen können. Wie blog. juracity.de berichtet hatte, wurde der Antrag zurückgewiesen (zum Beitrag). Nun ist das OLG Köln
mit der Berufung der Lehrerin befasst.
Es bleibt also spannend, ob sich auch Lehrer weiterhin der Beurteilung durch ihre Schüler aussetzen müssen. Die Kategorie “sexy” soll allerdings inzwischen bereits aus der Bewertung herausgenommen worden seien.
Blog.juracity wird über den Fortgang berichten.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Am 6. November 2007 um 18:22 Uhr
[…] (Az.: 15 U 142/07) über das Ergebnis der heutigen Verhandlung im Berufungsverfahren (wir hatten berichtet). Das OLG neigt dazu, der Entscheidung des Landgerichts Köln (zu unserem Bericht) zuzustimmen. […]
Am 7. November 2007 um 19:34 Uhr
[…] (Az.: 15 U 142/07) über das Ergebnis der heutigen Verhandlung im Berufungsverfahren (wir hatten berichtet). Das OLG neigt dazu, der Entscheidung des Landgerichts Köln (zu unserem Bericht) zuzustimmen. […]