Unterhaltsrechtsreform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten
Nachdem das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts eigentlich schon zum 1.7.2007 in Kraft treten sollte, wurde dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert.
Das Gesetz soll nun in etwas veränderter Form zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Alle minderjährigen Kinder sind unterhaltsrechtlich vorrangig gegenüber sonstigen Unterhaltsberechtigten. Das wirkt sich im sog. Mangelfall aus.
Die Zeitdauer, die ein kinderbetreuender Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen kann, wird für Verheiratete und Nichtverheiratete angeglichen und soll grundsätzlich drei Jahre ab Geburt des Kindes betragen.
Danach kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen, was je nach Einzelfall zu beurteilen ist.
Der Unterhalt für geschiedene Ehegatten kann drastisch zeitlich und der Höhe nach eingeschränkt werden. Nur bei Fortbestehenden ehebedingter Nachteilen besteht ein Unterhaltsanspruch.
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte
Rechtsanwältin und Fachanwältin Gerz wird regelmässig zu familienrechtlichen, insbesondere unterhaltsrechtlichen Themen in den Medien interviewt. Wenn Sie insbesondere im Hinblick auf die Unterhaltsrechtsreform eine bequeme Onlineberatung wünschen, können Sie sich über Juracity - Recht für Alle! an Frau Rechtsanwältin Gerz wenden.
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Am 6. November 2007 um 19:16 Uhr
[…] die Unterhaltsreform ist viel berichtet worden. Auch blog.juracity.de hat schon berichtet. Aber auch beim Güterrecht tut sich […]
Am 9. Juni 2008 um 17:57 Uhr
[…] kann er die Zahlung nicht einfach eigenmächtig reduzieren. Zwar sieht die Unterhaltsreform 2008 nun mehr die Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten vor. Sind die Kinder über drei […]