Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) 2007 im Volltext


Wie wir bereits berichtet haben, ist das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz in NRW bereits in Kraft getreten. Seit dem 17.10.2007 ticken mitbestimmungsrechtlich die Uhren in NRW anders. Für die Personalräte und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beginnt jetzt nicht allein die “Winterzeit”, sondern in NRW mitbestimmungsrechtlich die Eiszeit. Spitze Zungen behaupten auch: Steinzeit.

Hier: Landespersonalvertretungsgesetz LPVG NW 2007
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsanwalt Felser ist Mitautor mehrerer Kommentare zu Landespersonalvertretungsgesetzen, u.a. gemeinsam mit Achim Meerkamp zum LPersVG Rheinland-Pfalz. Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten zahlreiche Personalräte, u.a. den Gesamtpersonalrat des Landschaftsverband Rheinland, den Bezirkspersonalrat der Bezirksregierung Köln, den Personalrat der Fachhochschule Köln, Personalräte von Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und viele mehr.

Unsere Internetseiten (Juracity, Kuendigung.de, Arbeitsvertrag.de u.a.) werden u.a. von der Stiftung Warentest, dem DGB, Ver.di, Gewerkschaft der Polizei und anderen empfohlen (zu den Empfehlungen). Unsere Experten werden von WDR, N-tv, RTL, SWR, Süddeutscher Zeitung, FAZ, Welt, Rheinischer Post, Bild.T-Online und vielen anderen interviewt (zu den Interviews).

3 Reaktionen zu “Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) 2007 im Volltext”

  1. LPVG NRW 2007 mit Wahlordnung » blog.felser.de

    […] Das neue LPVG NRW (Inkraftgetreten im Oktober 2007) […]

  2. Grundschulung für Personalratsmitglieder im neuen LPVG NRW » blog.felser.de

    […] Landespersonalvertretungsgesetz 2007 kann man sich auf unseren Seiten […]

  3. Personalratsmitglied hat für Personalratssitzung Anspruch auf Freistellung » blog.felser.de

    […] regelt, dass ein Personalratsmitglied unabhängig von den Pauschalfreistellungen nach § 42 Abs. 3 LPVG NW Anspruch auf Dienstbefreiung für erforderliche Personalratstätigkeit - im Einzelfall - […]

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