BGH: Kindeswohl entscheidend für Sorgerecht für ein nichteheliches Kind- Der Fall Görgülü
Der BGH (Aktenzeichen XII ZB 229/06) hat am 26.9.2007 entschieden, dass das Kindeswohl auch unter Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters zu ermitteln ist. Allein die Tatsache, dass ein Kind in eine Pflegefamilie integriert ist, dürfe einer Annäherung des Kindes an den leiblichen Vater mit dem Ziel der Übertragung des Sorgerechts auf ihn nicht entgegenstehen.
Eva Gerz
Rechtsanwältin udn Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
