Kündigungsschutzklage: Statistik


Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist seit 2004 stark rückläufig. Diese erlebte und durch Kollegengespräche wie auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV bestätigte Tatsache wird durch neue Statistiken der Landesarbeitsgerichte bestätigt. Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Ca. 1,2 Mio. Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird Gegenstand einer Klage, in Kleinbetrieben nur etwa jede zehnte. Bei den Arbeitsgerichten erster Instanz wurden 2004 noch 311597 Klagen gegen eine Kündigung erhoben, 2006 waren es bereits nur noch 231588 Verfahren, so der Arbeitsgerichtsverband. Bei 467807 Verfahren 2006 insgesamt machen Klagen gegen eine Kündigung aber wie in den Vorjahren stabil 50 % der Arbeitsgerichtsverfahren aus.Ein nicht ganz ernst gemeinter Vergleich am Rande: Während jährlich nur 1 % der Ehen geschieden werden, kommt es in 10 bis 13 % aller Arbeitsverhältnisse zu einer Beendigung. Die meisten Beschäftigten wechseln aber geräuschlos, kündigen selber oder schliessen eine Aufhebungsvereinbarung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

2 Reaktionen zu “Kündigungsschutzklage: Statistik”

  1. Arbeitsrecht raus, Familienrecht raus, Erbrecht rein … » blog.felser.de

    […] das könnte eine Konsequenz aus den neuesten Statistiken der Arbeitsgerichtsbarkeit (JuracityBlog berichtete) und der demographischen Entwicklung sein. Und wenn Frau Pauli sich durchsetzt (auch Stoiber hat ja […]

  2. Statistik der Arbeitsgerichte 2006 » blog.felser.de

    […] Die Statistik der Arbeitsgerichte über das Jahr 2006 ist vom BMAS veröffentlicht worden. Die Statistik der Arbeitsgerichte erfasst die unterschiedlichen Streitgegenstände, also wieviele Verfahren wegen Kündigung, Zeugnis usw. eingereicht wurden und von wem (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften). Ausserdem ist die Statistik nach Ländern aufgeschlüsselt. Am klagefreudigsten je Einwohner sind danach die Bremer. Die Berliner sind statistisch auf die Einwohnerzahl heruntergebrochen die berufungsfreudigsten Bewohner eines Bundeslandes. In NRW werden deutlich mehr Berufungen als in anderen Bundesländern eingereicht. Insgesamt ist ein starker Rückgang der Klagen in erster Instanz zu verzeichnen (JuracityBlog berichtete). […]

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.