Bezahlte Raucherpause?
Der Trend ist eindeutig. In vielen Kommunalverwaltungen müssen Raucher schon aus- und einstempeln, wenn sie zum Rauchen nach draussen gehen. In jedem fünften Betrieb auch, und es werden täglich mehr. Das entspricht der Rechtslage, denn nach Ansicht des LAG Hamm handelt es sich bei der Inanspruchnahme einer Raucherpause um eine Arbeitsunterbrechung privater Natur (LAG Hamm vom 06.08.2004 - Aktenzeichen 10 Ta BV 33/04). Der Betriebsrat könne daher in einer Betriebsvereinbarung keine bezahlten Raucherpausen verlangen. Biallo.de beschäftigt sich ausgiebig mit der Rechtslage bei Raucherpausen und den anderen Fragen des Nichtraucher- und Raucherschutzes.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 9. August 2007 um 13:00 Uhr
[…] dass das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden hat, dass Rauchen Privatvergnügen ist und Raucherpausen im Job daher nicht unbedingt bezahlt werden müssen. Raucher argumentieren gerne, man bespreche ja […]
Am 13. August 2007 um 10:00 Uhr
[…] oder nicht? Das Rauchen am Arbeitsplatz ist zum Thema in Betrieben und Dienststellen geworden (JuracityBlog berichtete). Wenn Sie zu diesem Thema eine Meinung haben, können Sie auf dem JuracityBlog im Rahmen des […]
Am 4. September 2007 um 10:28 Uhr
[…] stellt innerbetriebliches Konfliktpotential dar. Das gilt nicht nur für die Raucherpause (JuracityBlog berichtete). Auch der Arztbesuch führt nicht selten zu Stress mit dem Chef. Der hat natürlich ein […]
Am 24. September 2007 um 07:51 Uhr
[…] zum in Betrieben und Dienststellen immer noch umstrittenen Thema “Raucherpause” (JuracityBlog berichtete). In unserem Voting zum Thema “Raucherpause: Ausstempeln oder nicht?” haben sich mit […]
Am 9. Februar 2008 um 13:56 Uhr
[…] zunehmend verboten wird. Auch auf unseren Internetseiten werden die Seiten zu Raucherthemen (Bezahlte Raucherpause & Raucherpause und Pinkelpause oder Keine bezahlten Pausen) seit Anfang des Jahres viel […]