Eingruppierung Oberarzt: Tätigkeit, nicht Titel entscheidet


entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen 12 Ca 122/07) jetzt in einem Urteil. Ein Oberarzt hatte unter Berufung auf seine dienstliche Bezeichnung und seine Stellung in der Krankenhaushierarchie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III eingeklagt, berichtet der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA).

JuracityBlog berichtete bereits von einem entsprechenden Urteil des Arbeitsgericht Kassel.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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