Pfändungsfreigrenze


Nicht jeder kann so zahlen wie er will. In bestimmten Fällen schützt das Gesetz sogar vor der Vollstreckung. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen findet man auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (Stand April 2007). Die übliche Anpassung zum 1.7.2007 fand dieses Jahr nicht statt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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2 Reaktionen zu “Pfändungsfreigrenze”

  1. Für Schuldner: Neues bei der Kontopfändung; das P - Konto » blog.felser.de

    […] erlangt, betreibt er gerne die Pfändung in dessen Konten. Obwohl zum Schutze des Schuldners Pfändungsfreigrenzen bestehen, wird dies oft mit Ärger und Gelaufe für den Schuldner verbunden sein. Die […]

  2. Pfändungsfreigrenzen » blog.felser.de

    […] Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 30. Juni 2009 unverändert (JuracityBlog berichtete). Pfändungsfreigrenzen bestimmen, in welcher Höhe eine Forderung eines Schuldners […]

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