Eingruppierung als Oberarzt: Urteil für Klinikärzte
das verkündete das Arbeitsgericht Aachen (6 Ca 178/07) laut einem Bericht der Ärztezeitung online. Den “Ernennungsakt” sah das Arbeitsgericht nicht als entscheidend an. Vielmehr gilt: Trägt ein Klinikarzt die medizinische Verantwortung für eine Abteilung, erfüllt er die Tätigkeitskriterien für einen Oberarzt und muss entsprechend vergütet werden. Entscheidend ist also, was getan wird.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Am 31. Juli 2007 um 17:17 Uhr
[…] JuracityBlog berichtete bereits von einem entsprechenden Urteil des Arbeitsgericht Kassel. […]