Spick mich & Co.: Schülern droht Schulverweis
Lehrerbewertungsportale erfreuen sich zunehmender Beliebtheit unter Schülern. Aber auch in Chats werden Lehrer nicht immer nett behandelt. Nicht immer sind die Kommentare rechtlich in Ordnung. Die betroffenen Lehrer wehren sich inzwischen. Und die Gerichte geben ihnen recht. Der Spiegel schildert einen Fall, auf dem Lehrer auf der Homepage eines Gymnasialschülers beleidigt wurden, was zum vom VG Stuttgart bestätigten Schulverweis führt.
So hat das Verwaltungsgericht Hannover einen Verweis eines Schülers an eine andere Schule für in Ordnung erklärt. In dem Chatroom der Internet-Seite www.single-city.de wurden die ganz oder teilweise mit den Namen von Lehrkräften der Schule identischen Usernamen M.-N., O., PopoP., Q. -R. und S. arsch benutzt, und unter diesen Chatnamen Lehrkräfte der Schule unter anderem mit sexuellen Begriffen und Unterstellungen beleidigt und beschimpft worden seien. Die Klassenkonferenz beschloss, den Schüler, der für Einträge verantwortlich war, an eine andere Realschule zu überweisen.
Das Verwaltungsgericht Hannover dazu:
1. Zu den Schülerpflichten zählt auch die Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte.
2. Die Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte insbesondere im außerschulischen, durch den Begriff der Privatsphäre gekennzeichneten persönlichen Bereich, stellt eine Grenze dar, die von Schülerinnen und Schülern nicht überschritten werden darf (wie Beschluss der Kammer vom 7.6.2006 - 6 B 3325/06 -).
3. Die (scheinbare) Anonymität von Kommunikations- und Äußerungsformen im Internet ändert hieran nichts.
Quelle: VG Hannover, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 6 A 3372/06, Volltext
VG Hannover, Beschluss vom 07.06.2006 - Aktenzeichen 6 B 3325/06, Volltext
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwalt Felser ist in der Welt am Sonntag zu den Risiken von Internetseiten interviewt worden. Wenn Sie insbesondere im Hinblick auf einen drohenden Schulverweis oder ihre Persönlichkeitsrechte im Internet eine bequeme Onlineberatung wünschen, können Sie sich über Juracity - Recht für Alle! an Herrn Rechtsanwalt Felser wenden.
Unsere Internetseiten (Juracity, Kuendigung.de, Arbeitsvertrag.de u.a.) werden u.a. von der Stiftung Warentest, dem DGB, Ver.di, Gewerkschaft der Polizei und anderen empfohlen (zu den Empfehlungen). Unsere Experten werden von WDR, N-tv, RTL, SWR, Süddeutscher Zeitung, FAZ, Welt, Rheinischer Post, Bild.T-Online und vielen anderen interviewt (zu den Interviews).

Am 29. Februar 2008 um 20:07 Uhr
[…] habe. Das Verwaltungsgericht hielt sogar strengere Massnahmen als die Androhung für denkbar. Juracity hatte bereits von Schulverweisen berichtet; Fälle, in denen Schüler wegen beleidigender Äusserungen bei Spick mich und anderen […]
Am 14. April 2008 um 09:27 Uhr
[…] ist es also passiert, obwohl wir auf unseren Seiten und bei Vorträgen immer davon gewarnt haben. Unsere Warnungen verhallten leider ungehört, […]
Am 12. Juni 2008 um 09:34 Uhr
[…] Lehrerbewertung, Ärztebewertung, Anwaltsbewertung, das Internet hat Kopfnoten für Erwachsene erfunden, die eigentlich glaubten, jedenfalls das schon hinter sich zu haben. Die Richter in Deutschland finden das okay, weil die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als die Rechte der Benoteten. Ob allerdings die Bewertung “sexy” und “cool und witzig” schützenswert sind und hier die Meinungsfreiheit einer derartigen Zuschreibung im entsprechenden Zusammenhang überwiegt, mag der geneigte Leser selbst bewerten (interessant die Vorschläge im Beitrag des Kollegen Ulbricht aus Stuttgart). Auch ist bekannt, dass die Unzufriedenen sich wesentlich eher die Mühe einer Meinungskundgabe unterziehen als die “selbstverständlich zufriedenen” oder gar die “Begeisterten”. […]