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	<title>Kommentare zu: Einwurfeinschreiben: Auslieferungsbeleg ist Anscheinsbeweis</title>
	<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html</link>
	<description>Juracity Rechtsblog :: Recht für Alle! :: Arbeitsrecht und mehr ...</description>
	<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 09:14:23 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Jochen Hoff</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-488</link>
		<author>Jochen Hoff</author>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2007 06:27:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-488</guid>
					<description>Ich finde es immer wieder putzig, wie jemand dazu gezwungen werden soll, irgendwelchen Kram als zugestellt zu akzeptieren. Es ist doch ganz einfach. Mit Zeugen zu jemandem gehen und ihm den Brief in die Hand dr&#252;cken und das ganze dokumentieren.  Schon ist zugestellt. Schaffen die in den USA schon seit ewigen Zeiten. 

In meinem M&#252;lleimer f&#252;r die Werbeindustrie befinden sich zwischen den 30 v&#246;llig bl&#246;dsinnigen Sendungen manchmal auch drei oder viier wichtige Sendungen. Wenn davon eine in eine Werbezeitung rutscht, ist sie weg. Wenn der Zusteller sie drei H&#228;user weiter einwirft habe ich Gl&#252;ck. Die bringen sie, aber zwei H&#228;user weiter, schmei&#223;en die alles weg. 

Ich habe im Schnitt pro Woche zwei Fehlauslieferungen f&#252;r Fremde. Am besten ist allerdings der Postbote der von mir erwartet f&#252;r ein Gesch&#228;ft in meinem Hause mit dem ich nichts zu tun habe, eine Zustellungsurkunde abzuzeichnen die ich selber beantragt habe. 

Nein meine Herren Anw&#228;lte. So geht es einfach nicht mehr. Wir haben kein Zustellungswesen und deshalb sollten wir diesen Anscheinsbeweis schleunigst in den M&#252;ll packen. 

Auch wenn dann die H&#228;lfte aller Verfahren schon deshalb nicht zustande kommen, weil die Zustellung zu teuer w&#228;re. Die armen Abmahnanw&#228;lte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es immer wieder putzig, wie jemand dazu gezwungen werden soll, irgendwelchen Kram als zugestellt zu akzeptieren. Es ist doch ganz einfach. Mit Zeugen zu jemandem gehen und ihm den Brief in die Hand dr&#252;cken und das ganze dokumentieren.  Schon ist zugestellt. Schaffen die in den USA schon seit ewigen Zeiten. </p>
<p>In meinem M&#252;lleimer f&#252;r die Werbeindustrie befinden sich zwischen den 30 v&#246;llig bl&#246;dsinnigen Sendungen manchmal auch drei oder viier wichtige Sendungen. Wenn davon eine in eine Werbezeitung rutscht, ist sie weg. Wenn der Zusteller sie drei H&#228;user weiter einwirft habe ich Gl&#252;ck. Die bringen sie, aber zwei H&#228;user weiter, schmei&#223;en die alles weg. </p>
<p>Ich habe im Schnitt pro Woche zwei Fehlauslieferungen f&#252;r Fremde. Am besten ist allerdings der Postbote der von mir erwartet f&#252;r ein Gesch&#228;ft in meinem Hause mit dem ich nichts zu tun habe, eine Zustellungsurkunde abzuzeichnen die ich selber beantragt habe. </p>
<p>Nein meine Herren Anw&#228;lte. So geht es einfach nicht mehr. Wir haben kein Zustellungswesen und deshalb sollten wir diesen Anscheinsbeweis schleunigst in den M&#252;ll packen. </p>
<p>Auch wenn dann die H&#228;lfte aller Verfahren schon deshalb nicht zustande kommen, weil die Zustellung zu teuer w&#228;re. Die armen Abmahnanw&#228;lte.</p>
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		<title>Von: Autoversicherung wechseln &#187; Versicherungsblog</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-853</link>
		<author>Autoversicherung wechseln &#187; Versicherungsblog</author>
		<pubDate>Mon, 05 Nov 2007 10:20:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-853</guid>
					<description>[...] vorliegt. Wichtig ist, dass die K&#252;ndigung auf jeden Fall schriftlich eingereicht wird. Ein Einwurfeinschreiben oder sogar eine Einschreiben mit R&#252;ckschein dienen als Beweis f&#252;r die p&#252;nktliche [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] vorliegt. Wichtig ist, dass die K&#252;ndigung auf jeden Fall schriftlich eingereicht wird. Ein Einwurfeinschreiben oder sogar eine Einschreiben mit R&#252;ckschein dienen als Beweis f&#252;r die p&#252;nktliche [&#8230;]</p>
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		<title>Von: Richtig kündigen &#187; blog.felser.de</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1075</link>
		<author>Richtig kündigen &#187; blog.felser.de</author>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 19:24:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1075</guid>
					<description>[...] Rechtsstreits kein geeigneter Zeuge. Ein Einschreiben / R&#252;ckschein hat seine Risiken, ein Einwurfeinschreiben und ein &#220;bergabeeinschreiben leider auch. Ganz sicher ist geht ein K&#252;ndigungsschreiben [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Rechtsstreits kein geeigneter Zeuge. Ein Einschreiben / R&#252;ckschein hat seine Risiken, ein Einwurfeinschreiben und ein &#220;bergabeeinschreiben leider auch. Ganz sicher ist geht ein K&#252;ndigungsschreiben [&#8230;]</p>
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		<title>Von: Richtig kündigen</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1076</link>
		<author>Richtig kündigen</author>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 06:33:22 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1076</guid>
					<description>[...] Rechtsstreits kein geeigneter Zeuge. Ein Einschreiben / R&#252;ckschein hat seine Risiken, ein Einwurfeinschreiben und ein &#220;bergabeeinschreiben leider auch. Ganz sicher ist geht ein K&#252;ndigungsschreiben [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Rechtsstreits kein geeigneter Zeuge. Ein Einschreiben / R&#252;ckschein hat seine Risiken, ein Einwurfeinschreiben und ein &#220;bergabeeinschreiben leider auch. Ganz sicher ist geht ein K&#252;ndigungsschreiben [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Von: Das Datum auf dem Kündigungsschreiben &#187; blog.felser.de</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1282</link>
		<author>Das Datum auf dem Kündigungsschreiben &#187; blog.felser.de</author>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 09:22:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1282</guid>
					<description>[...] zu haben. Kann der K&#252;ndigende das Datum eines fr&#252;heren Zugangs nicht beweisen (z.B. beim Einwurfeinschreiben), geht das Gericht vom Datum aus, dass der Empf&#228;nger als Zugangsdatum angibt. Es gibt im [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] zu haben. Kann der K&#252;ndigende das Datum eines fr&#252;heren Zugangs nicht beweisen (z.B. beim Einwurfeinschreiben), geht das Gericht vom Datum aus, dass der Empf&#228;nger als Zugangsdatum angibt. Es gibt im [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Von: Sichere Zustellung per Einwurfeinschreiben? &#187; blog.felser.de</title>
		<link>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1345</link>
		<author>Sichere Zustellung per Einwurfeinschreiben? &#187; blog.felser.de</author>
		<pubDate>Sun, 02 Nov 2008 12:13:33 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.juracity.de/2007-06-11/einwurfeinschreiben-auslieferungsbeleg-ist-anscheinsbeweis.html#comment-1345</guid>
					<description>[...] hatten schon einmal mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil darauf hingewiesen, wie unsicher das Einwurfeinschreiben ist. Am sichersten ist &#220;bergabe oder auch Einwurf des Schreibens durch Zustellung per [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] hatten schon einmal mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil darauf hingewiesen, wie unsicher das Einwurfeinschreiben ist. Am sichersten ist &#220;bergabe oder auch Einwurf des Schreibens durch Zustellung per [&#8230;]</p>
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