In der Tat, wenn der Versicherungsvertrag, in die das umgewandelte Entgelt eingezahlt wurde, gezillmert ist. Das meint jedenfalls der Newsletterbeitrag von Biallo.de (mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser).
Der Beitrag wurde
am Freitag, den 25. Mai 2007 um 12:23 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Arbeitsrecht abgelegt.
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Am 1. August 2007 um 17:16 Uhr
[…] zu beachten, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Auswahl des Angebotes relativ frei ist. Wie Juracity berichtete birgt dies hinsichtlich sog. gezillmerter Versorgung erhebliche Risiken für die […]